Wäschereidienstleistungen

Von der Lohnwäsche bis zur textilen Vollversorgung: Wie Vergabestellen Hygieneanforderungen, Mengengerüst, Ausfallsicherheit und Vertragsende in der Leistungsbeschreibung belastbar regeln

Betroffene Themenfelder
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke - Wäschereidienstleistungen (2026)

LeistungsbeschreibungLeistungsverzeichnis

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Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung

    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung

    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien

    3.1 Fachliche Wertungskriterien

    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

 

Einleitung

Wäschereidienstleistungen umfassen im Kern das Abholen gebrauchter Textilien, ihre hygienisch und optisch einwandfreie Aufbereitung und die Rücklieferung an festgelegte Übergabestellen. Je nach Modell stellt der Auftragnehmer zusätzlich die Textilien selbst, verwaltet den Bestand und ersetzt verschlissene Teile. Vergabestellen und/oder Fachdienste, die eine solche Leistung vorbereiten, stehen dabei vor zwei Grundfragen: Welches Versorgungsmodell passt zum eigenen Bedarf – und wie lassen sich Hygiene, Mengen und Ausfallsicherheit so beschreiben, dass die Angebote vergleichbar werden? Der Kauf von Textilien selbst ist nicht Gegenstand dieses Beitrags, dazu finden Sie Hinweise in den Praxisartikeln Textilien und Objekttextilien.

Die Auftraggeberlandschaft ist breit aufgestellt: Die Deutsche Rentenversicherung Bund schreibt die Lohnwäsche von Berufskleidung und Flachwäsche für vier Reha-Zentren in vier Losen aus. Die Bundeswehr vergibt die Reinigung dienstlich gestellter Bekleidung als Bündelwäsche mit Abhol- und Rücklieferservice, die Bundesbereitschaftspolizei lässt Dienst- und Schutzbekleidung gemeinsam mit Unterkunftstextilien waschen.

Typische Bedarfssituationen sind ein auslaufender Vertrag, eine eigene Wäscherei, deren Maschinen ersetzt werden müssten, neu hinzukommende Standorte oder Rettungswachen sowie hygienische Beanstandungen. Bei Feuerwehren kommt ein eigener Anlass hinzu: Die DGUV Information 205-035 verlangt, dass mit Brandrückständen belastete Schutzausrüstung fachgerecht gereinigt wird, und weist ausdrücklich auf die Gefahr hin, die vom Waschen in privaten Maschinen ausgeht.

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Kommunen und Ländern gilt 2026 und 2027 nach der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 ein EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto. Seit dem 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Es hebt die Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes über § 55 BHO auf 50.000 Euro netto an. Länder und Kommunen setzen ihre Wertgrenzen weiterhin selbst. Bund und Länder haben zudem vereinbart, die UVgO bis spätestens Ende 2026 zu überarbeiten.

Für Wäsche aus dem Gesundheitswesen und aus Pflegeeinrichtungen sind die Hygieneanforderungen maßgeblich. Die Kommission für Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO) erstellt ihre Empfehlungen auf Grundlage von § 23 Abs. 1 IfSG. Für Wäsche ist bis heute die Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention einschlägig, die das RKI unter den alten Anlagen der Richtlinie weiterhin bereitstellt. Sie regelt Anforderungen an Wäsche, Wäscherei und Waschvorgang sowie die Bedingungen für die Vergabe an gewerbliche Wäschereien. Auf Seite der Wäschereien ist die DIN EN 14065 der zentrale Hygienestandard. Die geltende Fassung stammt von August 2016, seit März 2026 liegt ein Norm-Entwurf prEN 14065:2026 vor.

Eine Mischausschreibung ist der Normalfall, sobald der Auftragnehmer auch die Textilien stellt. Die textile Vollversorgung verbindet die Überlassung von Textilien mit ihrer Aufbereitung und der Logistik. Ein Beispiel ist die Vergabe des Friedrich-Loeffler-Instituts, das die Lieferung, Überlassung, Abholung, Reinigung und Pflege seiner Dienstwäsche als Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben hat. Welche Vorschriften gelten, bestimmt § 110 GWB nach dem Hauptgegenstand des Auftrags. Weisen Sie in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt die Überlassungs- und die Aufbereitungsanteile getrennt aus, damit Sie Preisbestandteile und Restwerte später nachvollziehen können.

Mehrere Entwicklungen haben sich in den letzten Jahren durchgesetzt. Nach dem Leitfaden des Deutschen Textilreinigungs-Verbands (DTV), einer Verbandsquelle, ist die textile Vollversorgung auf Mietbasis in Krankenhäusern inzwischen die am weitesten verbreitete Variante. Hinzu kommen die maschinenlesbare Kennzeichnung einzelner Teile, automatisierte Ausgabesysteme für Berufskleidung, verbindliche Havariekonzepte und Rahmenvereinbarungen, die weitere abrufberechtigte Stellen einbeziehen.

Relevante CPV-Codes

98310000-9 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen

98311000-6 Abholdienst für Wäsche

98312000-3 Textilreinigung

98315000-4 Bügeln

Der Hauptcode 98310000-9 erreicht die gesamte Branche der gewerblichen Wäschereien und Textildienstleister. Nennen Sie 98311000-6 immer dann mit, wenn Abholung und Rücklieferung Vertragsbestandteil sind, was in der Praxis fast immer zutrifft. So kombinieren es etwa die Rahmenvereinbarung für den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein und die Vergabe des Friedrich-Loeffler-Instituts. 98312000-3 spricht Betriebe an, die sich auf Textilreinigung und chemische Reinigung spezialisiert haben, etwa für Uniformen oder Vorhänge. 98315000-4 ist sinnvoll, wenn gebügelte oder auf Bügeln gelieferte Kleidung einen nennenswerten Anteil ausmacht. Bei textiler Vollversorgung führen Sie zusätzlich einen Liefercode für die jeweiligen Textilien mit, damit auch Textildienstleister mit Schwerpunkt auf Mietmodellen die Bekanntmachung finden.

 

1. Auftragsgegenstand

Dieses Kapitel grenzt den Leistungsumfang ab, benennt die Varianten und beschreibt, welche Vorarbeiten vor der Ausschreibung nötig sind.

Leistungsumfang

Zu den Grundleistungen gehören die Abholung der gebrauchten Wäsche an definierten Übergabestellen und der Transport in getrennten Behältnissen. Es folgen die Sortierung nach Wäscheart und Behandlungsverfahren, das Waschen mit dem geforderten Verfahren, das Trocknen, Mangeln, Legen oder Bügeln sowie die Sichtkontrolle vor der Auslieferung. Die Leistung schließt mit der hygienischen Verpackung und der Rücklieferung ab. Hinzu kommen die Bearbeitung von Reklamationen, die Dokumentation

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