Übersetzungsleistungen - Inhalte für eine Leistungsbeschreibung

Betroffenes Themenfeld
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

DRV Mitteldeutschland - Übersetzungsdienstleistungen (2025)

Leistungsverzeichnis

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Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung

    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung

    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien

    3.1 Fachliche Wertungskriterien

    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

 

Einleitung

Viele Behörden übersetzen täglich: EU-Korrespondenz, Vergabeunterlagen, Pressemitteilungen, Verwaltungsakte, technische Dokumentationen oder Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger. Der Bedarf an professionellen Übersetzungsdienstleistungen wächst mit zunehmender internationaler Vernetzung, steigender Migration und europäischen Berichtspflichten. Gleichzeitig verändert sich der Markt rasant: Maschinelle Übersetzung und KI-gestützte Verfahren halten Einzug bei nahezu jedem Sprachdienstleister.

Aktuell teilt sich der Markt in zwei Segmente: klassische Sprachdienstleister (Language Service Provider, LSP) mit Netzwerken freier Übersetzerinnen und Übersetzer sowie technologiegetriebene Anbieter, die auf CAT-Tools (Computer-Assisted Translation), Translation Memories und maschinelle Übersetzung setzen. Viele Anbieter kombinieren beide Ansätze. Für Vergabestellen bieten diese Entwicklungen Einsparpotenziale und mehr Liefergeschwindigkeit – vorausgesetzt, Qualitätssicherung und Datenschutz werden vertraglich klar geregelt.

Rechtlicher Rahmen: Übersetzungsdienstleistungen sind Dienstleistungsaufträge im Sinne des § 103 Abs. 4 GWB. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Vergabeverordnung (VgV). Unterhalb der Schwellenwerte findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder das jeweilige Landesvergaberecht Anwendung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist stets relevant, da zu übersetzende Texte personenbezogene Daten enthalten können. Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind zu berücksichtigen, wenn Leichte oder Einfache Sprache Bestandteil der Leistung ist.

Einfache Sprache richtet sich an ein breites Publikum mit durchschnittlichen Lesekenntnissen und verzichtet auf Fachbegriffe, Schachtelsätze und unnötige Komplexität – sie ist professionell, aber verständlich. Leichte Sprache hingegen folgt strengen Regelwerken (z. B. des Netzwerks Leichte Sprache) und ist speziell für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder sehr geringen Deutschkenntnissen konzipiert – mit kurzen Sätzen, einfachsten Wörtern und oft ergänzenden Bildern.

 

1. Auftragsgegenstand

Übersetzungsdienstleistungen umfassen die schriftliche Übertragung von Texten aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache durch qualifizierte Sprachfachleute, ggf. unterstützt durch technische Hilfsmittel.

Was gehört zur Leistung?
Der Auftragsgegenstand umfasst typischerweise die schriftliche Übersetzung behördlicher Texte in definierten Sprachrichtungen. Je nach Bedarf gehören dazu allgemeine Verwaltungstexte und Korrespondenz, rechtliche und vergaberechtliche Dokumente, technische Dokumentationen, Pressemitteilungen und Öffentlichkeitsarbeit sowie – sofern explizit beauftragt – Texte in Leichter oder Einfacher Sprache

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