Reinigung von PWC-Anlagen
Handlungshilfe für Vergabestellen bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen an unbewirtschafteten Rastanlagen mit WC-Gebäuden

Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
PWC-Anlagen (kurz: „Parkplätze mit WC“) bezeichnen unbewirtschaftete Park- und Rastanlagen mit WC-Gebäuden an Bundesautobahnen. Da sie kein Servicepersonal vorhalten, hängt die Sauberkeit unmittelbar von einem extern beauftragten Dienstleister ab. Bundesweit existieren rund 1.500 unbewirtschaftete Rastanlagen, die von der Autobahn GmbH des Bundes über ihre Niederlassungen und Autobahnmeistereien betrieben werden. Die im folgenden genannten Aspekte und Kriterien zur Reinigung von PWC-Anlagen lassen sich aber größtenteils auch auf die Reinigung anderer öffentlicher Toiletten ohne ständig vorgehaltenes Servicepersonal übertragen.
Zum Leistungsumfang zählen wiederkehrende Unterhaltsreinigungen der Sanitärgebäude, die periodische Grundreinigung, anlassbezogene Sonderreinigungen sowie eng damit verbundene Nebenleistungen wie die Entleerung der Abfallbehälter und der Winterdienst im unmittelbaren Umgriff der Gebäude.
Der größte Stolperstein bei der Vergabe liegt erfahrungsgemäß in der klaren und für Bieter eindeutigen Formulierung der Leistungsbeschreibung: Werden Tätigkeiten, Bereiche und Intervalle nicht prüfbar festgelegt, erhalten Sie schwer vergleichbare Angebote und riskieren Billigangebote mit Qualitätsmängeln im Betrieb. Entscheidend ist ein zweistufiges Denken, denn prüfbare Mindestanforderungen als Baseline und darüber hinausgehende objektiv messbare Wertungskriterien bürgen für die Qualität.
Typische Bedarfssituationen
In der Praxis handelt es sich meist um die Neuvergabe nach Auslaufen eines bestehenden Reinigungsvertrags, um die erstmalige Vergabe für neu errichtete oder modernisierte Anlagen sowie um die gebündelte Reinigung mehrerer Standorte, beispielsweise im Zuständigkeitsbereich einer Autobahnmeisterei. Zu unterscheiden ist stets zwischen hochfrequenten, öffentlich zugänglichen PWC-Anlagen und verwaltungsinternen Sanitärbereichen mit sehr unterschiedlichen Schmutz- und Kontrollprofilen.
Rechtsrahmen und Neuerungen im laufenden Jahr
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten GWB und VgV, unterhalb die UVgO mit dem jeweiligen Landesrecht. Für 2026 sind drei Änderungen zentral: Neben neuen EU-Schwellenwerten 2026/2027 für Liefer- und Dienstleistungsaufträge subzentraler öffentlicher Auftraggeber ist seit dem 1. Mai 2026 idas Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft, das für arbeitsintensive Dienstleistungen wie die Gebäudereinigung besondere Bedeutung hat. Darüber hinaus vereinfacht das Vergabebeschleunigungsgesetz seit dem 1. Juli 2026 unter anderem die Anforderungen an Leistungsbeschreibungen insofern, als anstelle einer „eindeutigen und erschöpfenden“ Leistungsbeschreibung nur eine „eindeutige“ Leistungsbeschreibung gefordert wird, sofern sie die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet. Hinzu treten die Vorgaben des Arbeits- und Gefahrstoffrechts für Personal und Mittel.
Mischausschreibung: Dienstleistung, Lieferung oder gar Bauleistung?
Zählt allein die Reinigung der PWC-Anlagen zum Leistungsumfang, handelt es sich um einen reinen Dienstleistungsauftrag. Sobald der potenzielle Auftragnehmer auch Verbrauchsmaterialien (Papier, Seife, Desinfektion) liefern und bewirtschaften soll, entsteht ein gemischter Auftrag aus Dienst- und Lieferleistung. Die bauliche Instandsetzung oder technische Ertüchtigung der Sanitärgebäude wäre dagegen eine davon abzugrenzende Bauleistung. Maßgeblich ist der Hauptgegenstand: Bei der PWC-Reinigung überwiegt in aller Regel die Dienstleistung, sodass das Verfahren nach VgV bzw. UVgO läuft. Trennen Sie Liefer- und Dienstleistungsanteile sauber und weisen Sie die Lieferanteile als eigene, preislich abgegrenzte Positionen aus.
Etablierte Beschaffungstrends
Durchgesetzt haben sich digitalisierte Leistungs- und Qualitätsnachweise (QR-Code-Check-in, App-Checklisten, Fotodokumentation bei Sonderlagen), bedarfs- bzw. frequenzorientierte Reinigung statt starrer Intervalle, eine stärkere Gewichtung von Nachhaltigkeit sowie die Professionalisierung über eine klare Qualitätssicherung statt reiner Preisvergabe.
1. Auftragsgegenstand
Grenzen Sie den Leistungsumfang entsprechend den konkreten Anforderungen des Bedarfsträgers präzise ab und klären Sie, welches Beschaffungsmodell Ihren Bedarf bestmöglich erfüllt. Beziehen Sie alle Maßnahmen ein, die im Vorfeld der Ausschreibung zu treffen sind.
Leistungsumfang präzise definieren
Beschreiben Sie die Leistung differenziert nach Reinigungsart, Tätigkeit je Bereich und Intervall sowie nach Einsatzzeiten. Die Unterhaltsreinigung umfasst die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von WC-Keramik, Urinalen, Waschbecken, Armaturen, Spiegeln, Trennwänden und Bedienelementen, die Bodenreinigung, das Entleeren der
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