Mobile Wasserstofftankstelle
Schritt für Schritt zur vergaberechtskonformen Ausschreibung – von der Leistungsbeschreibung bis zu Best Practices
BDG Eberswalde - mobile Wasserstofftankstelle (2025)
Leistungsbeschreibung
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs und kommunaler Fuhrparks. Immer mehr Bundesländer und Kommunen steigen auf Brennstoffzellen-Busse, -Müllfahrzeuge oder -Dienstfahrzeuge um – und stehen damit vor der praktischen Frage: Wie und wo tanken die Fahrzeuge? Mobile Wasserstofftankstellen, also transportable Betankungsanlagen auf Trailer, Skid oder Container, bieten eine flexible Lösung, ohne sofort eine kostspielige stationäre Infrastruktur mit aufwendigem Tiefbau errichten zu müssen.
Typischerweise beschaffen Kommunen, Verkehrsbetriebe oder öffentliche Fuhrparkbetreiber mobile Wasserstofftankstellen, wenn Pilotprojekte gestartet werden, Betankungskapazitäten kurzfristig aufgebaut werden sollen oder der Standort noch nicht dauerhaft festgelegt ist. Der Markt befindet sich in einer dynamischen Hochlaufphase: Technologiesprünge, neue Geschäftsmodelle wie „Fueling-as-a-Service“ und wachsende Herstellerzahlen sorgen für mehr Auswahl, aber auch für neue Herausforderungen bei der Vergabe.
Rechtlich ist die Beschaffung einer mobilen Wasserstofftankstelle eingebettet in das allgemeine Vergaberecht nach GWB, VgV und UVgO sowie – bei größeren Infrastrukturprojekten – in das am 2. April 2026 offiziell in Kraft getretene Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (WasserstoffBG). Dieses Gesetz legt Wasserstoffinfrastrukturprojekte als „überragend im öffentlichen Interesse“ fest und sieht beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren sowie erleichterte Gesamtvergaben vor (gemäß § 6 WasserstoffBG). ür mobile Einzelbeschaffungen unterhalb dieser Schwelle gelten weiterhin die gewohnten Regelwerke – je nach Auftragswert GWB/VgV oder UVgO bzw. Landesrecht im Unterschwellenbereich. Da die versetzbare Wasserstofftankstelle durchaus eine bauliche Infrastruktur benötigt, wenn auch in reduzierter Form, kann je nach Auftragsgegenstand auch die VOB/A einschlägig sein.
1. Auftragsgegenstand
Bevor Sie die Vergabeunterlagen erstellen, müssen Sie präzise definieren, was beschafft wird – und was gerade nicht zur Leistung gehört. Diese Abgrenzung ist entscheidend für die Vergabestrategie, die Losbildung und die Risikoverteilung.
Was gehört zur Leistung?
Eine mobile Wasserstofftankstelle umfasst vergaberechtlich betrachtet meist eine transportable Betankungsanlage – typischerweise montiert auf einem Trailer, einem mobilen Tragrahmen (Skid) oder in einem Container –, die Wasserstoff vor Ort zwischenspeichert, verdichtet, kühlt und über einen Dispenser (Zapfpunkt) an Fahrzeuge abgibt. Zur Kernleistung gehören neben
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