Gutachten ausschreiben

Leistungsbeschreibung, Wertungskriterien und Best Practices für die rechtssichere Vergabe von Gutachterleistungen in Bund, Ländern und Kommunen

Betroffene Themenfelder
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

Die Autobahn Westfalen - Abfalltechnisches Gutachten (2026)

Leistungsbeschreibung

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Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien
    3.1 Fachliche Wertungskriterien
    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

Relevante CPV-Codes: 71241000-9 (Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse), 71319000-9 (Gutachterliche Tätigkeit), 79400000-8 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste).

 

Einleitung

Gutachten zählen zu den klassischen wissensintensiven Dienstleistungen, die Verwaltungen immer dann beauftragen, wenn eine Entscheidung begründungsnotwendig, dokumentierungswürdig oder risikobehaftet ist und intern weder die nötigen Kapazitäten noch das erforderliche Spezialwissen oder die nötige Neutralität vorhanden sind. Typische Anlässe reichen von strategischen Grundsatzentscheidungen über Wirtschaftlichkeits- und Variantenvergleiche bis hin zu Machbarkeitsstudien, Risikoanalysen oder fachtechnischen Untersuchungen im Bau- und Infrastrukturbereich.

Der Markt für Gutachterleistungen hat sich in den vergangenen Jahren in mehrere für die Vergabepraxis relevante Richtungen entwickelt. Neben klassischen Tagessätzen etablieren sich zunehmend Pauschalhonorare und hybride Preismodelle mit klar abgegrenzten Zusatzleistungen. Auch Ausschreibungen werden strenger strukturiert: Kriterien sollen nachweisbar und bewertbar formuliert werden, statt sich auf weiche Begriffe wie „Qualität“ oder „Erfahrung“ zu verlassen. Gleichzeitig hält die Digitalisierung Einzug in die Methodik von Gutachten, etwa durch automatisierte Textauswertung oder generative KI – stets verbunden mit klaren Anforderungen an Datenschutz und Nachvollziehbarkeit. Zu guter Letzt hat sich bei komplexen Vorhaben eine intensivere Markterkundung vor der eigentlichen Ausschreibung durchgesetzt, um realistische Leistungsbeschreibungen zu erarbeiten.

Rechtlich bewegen sich Gutachtenvergaben meist im Bereich klassischer Dienstleistungsaufträge. Je nach geschätztem Auftragswert greift oberhalb der EU-Schwellenwerte die Vergabeverordnung (VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), unterhalb der Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie ergänzende landesrechtliche Vorgaben. Erweist sich Ihr Gutachten inhaltlich – auch nur teilweise – als Architekten- oder Ingenieurleistung, kann zusätzlich die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Honorarorientierung relevant werden. Seit der Reform zum 1. Januar 2021 ist die HOAI infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 (Az. C-377/17) kein verbindliches Preisrecht mehr, sondern dient den Vertragsparteien nur noch als Orientierungsrahmen für eine angemessene Honorarvereinbarung. Wie Sie diese Einordnung in der Praxis vornehmen und worauf Sie bei Leistungsbeschreibung und Wertung besonders achten sollten, erläutern die folgenden Kapitel.

 

1. Auftragsgegenstand

Beschreiben Sie den Auftragsgegenstand präzise und legen Sie den Leistungsumfang eindeutig fest, sodass für alle Bieter erkennbar wird, welche Leistungen der Auftragsgegenstand umfasst – und welche nicht. Gehen Sie an dieser Stelle auch auf Vertragsvarianten ein, die sich in der Praxis bewährt haben.

In der Verwaltungspraxis lassen sich Gutachten grob in folgende Arten einteilen. Die Einordnung hilft Ihnen dabei, den passenden vergaberechtlichen Rahmen frühzeitig zu erkennen:

Gutachtenart Typische Einsatzbereiche und Beispiele Vergaberechtlicher Hinweis
Strategische und politische Grundsatzgutachten Digitalstrategie

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