Beförderungsdienste: Von der Schülerbeförderung bis zum Fahrdienst auf Abruf: So gelingt die rechtssichere Ausschreibung
Behindertenhilfe Mannheim - Beförderungsdienste (2026)
LeistungsverzeichnisStadt Gladbeck - Schwimmfahrten (2025)
Leistungsbeschreibung
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Öffentliche Auftraggeber beschaffen Beförderungsdienste in sehr unterschiedlichen Konstellationen, z. B. als Schülerbeförderung mit festen Routen und Fahrplänen, als Fahrdienst für Mitarbeitende zwischen Behördenstandorten, als barrierefreier Transport für mobilitätseingeschränkte Personen oder als flexibler Abrufverkehr ohne feste Streckenführung.
Der Markt für Beförderungsdienste hat sich merklich verändert. Digitalisierung, steigende Nachhaltigkeitserwartungen und ein zunehmender Fachkräftemangel im Fahrpersonalbereich prägen das Beschaffungsumfeld. Digitale Dispositionssysteme, Echtzeit-Tracking und algorithmisch optimierte On-Demand-Verkehre halten als optionale Mehrwertleistungen Einzug in Ausschreibungsunterlagen.
Gleichzeitig wächst die Erwartung der Auftraggeber, emissionsarme oder elektrische Fahrzeuge in die Leistungserbringung einzubeziehen. Regional zeigen sich zudem Kapazitätsengpässe, die bei der Gestaltung von Servicelevels, Pönalen und Losstrategien realistisch berücksichtigt werden sollten.
Rechtlicher Rahmen Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus dem GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der VgV – Vergabeverordnung für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie der UVgO – Unterschwellenvergabeordnung für Vergaben unterhalb dieser Werte. Als einschlägiges Sektorrecht ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu beachten, das konzessionspflichtige Linienverkehre von nicht konzessionspflichtigen Gelegenheitsverkehren abgrenzt.
Beeinflussen Sie mit Ihrer Ausschreibung die Fahrzeugzusammensetzung des Auftragnehmers, ist seit dem 2. August 2021 das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) verbindlich zu berücksichtigen, das Mindestquoten für saubere Fahrzeuge vorschreibt. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten – z. B. Fahrtenbuchungen oder Tracking-Daten von Fahrgästen –, sind die Anforderungen der DSGVO einschließlich einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwingend einzuhalten.
1. Auftragsgegenstand
Beförderungsdienste umfassen alle Leistungen, die der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen und Fahrpersonal dienen: die Durchführung von Fahrten nach Fahrplan oder auf Abruf, die Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge einschließlich Reservekapazitäten sowie die Disposition, Kommunikation und Dokumentation für einen reibungslosen Betrieb. Ein Beschwerdemanagement und die regelmäßige Berichterstattung über Leistungskennzahlen gehören bei Dauervergaben in der Regel ebenfalls zum Leistungsumfang.
Nicht zum Auftragsgegenstand zählen der Erwerb oder das Leasing von Fahrzeugen durch den Auftraggeber, der Betrieb genehmigungspflichtiger
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