Barrierefreie Websites: Inhalte für eine Leistungsbeschreibung
Stadtwerke Potsdam - Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer neuen, responsiven und barrierefreien Webseite für die Stadtwerke Potsdam und ihre Verbundunternehmen (2025)
LeistungsbeschreibungBewertungsmatrix
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit
Einleitung
Seit September 2020/2021 ist Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in Landesgesetze (L-BGG) verpflichtend. Das Bewusstsein für digitale Barrierefreiheit wächst.
Der zweite Bericht an die EU-Kommission vom März 2025, seit 15. Oktober 2025 als Kurzbericht verfügbar, zeigt jedoch: Kein einziger Webauftritt und keine mobile Anwendung öffentlicher Stellen in Deutschland erreichte im Zeitraum 2022-2024 vollständige Barrierefreiheit. Dies setzt den Trend des ersten Berichts (2020-2021) fort – erheblicher Verbesserungsbedarf bleibt bestehen.
Die strengen gesetzlichen Vorgaben und Prüfmethoden werden teils kritisch diskutiert, da bereits kleinere Restmängel die Attestierung verhindern („Alles-oder-nichts-Prinzip"). Der Bericht verdeutlicht sowohl die anspruchsvollen gesetzlichen Vorgaben als auch bestehende Umsetzungsdefizite.
Die Umsetzung variiert je nach Organisationsgröße: Bundesbehörden und Landesverwaltungen haben weitgehend konforme Lösungen implementiert. Bei Kommunen zeigt sich ein heterogenes Bild – Großstädte verfügen oft über professionelle, weitgehend barrierefreie Webauftritte, kleinere Gemeinden weisen teils deutliche Defizite auf.
Umsetzungshindernisse sind begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen, fehlendes Fachwissen sowie die dezentrale Organisation von Kommunen, die den Wissenstransfer erschwert.
Dieser Beitrag unterstützt Sie bei der Erstellung einer bedarfsgerechten Leistungsbeschreibung für vollständig barrierefreie Websites unter Berücksichtigung vergaberechtlicher, technischer und organisatorischer Aspekte.
1. Auftragsgegenstand
Der Auftragsgegenstand umfasst typischerweise die Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung und Implementierung einer barrierefreien Website gemäß den Anforderungen der EN 301 549 und WCAG 2.1 Level AA. Je nach Ausgangssituation kann dies einen kompletten Relaunch, die Migration in ein neues Content-Management-System oder die Nachbesserung einer bestehenden Website umfassen. Je nach Bedarf kommen auch das Hosting und die Websitepflege in Betracht.
Die Leistung ist als Dienstleistung im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB einzuordnen. Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb des aktuellen Schwellenwerts für Liefer- und Dienstleistungen
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