Wassersprudler in der öffentlichen Vergabe
Leitungsgebundene Karbonisierung sicher, produktneutral und wirtschaftlich beschaffen – ein Praxisleitfaden für Leistungsbeschreibung, Wertung und Vertragsgestaltung
Deutsche Bundesbank - Casinobewirtschaftung inklusive Wassersprudler (2026)
LeistungsbeschreibungBewertungsmatrix
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Die Beschaffung von Wassersprudlern wirkt auf den ersten Blick wie eine Bagatelle. Tatsächlich verbindet dieser Auftragsgegenstand jedoch vier Rechtsgebiete – Vergaberecht, Lebensmittel- und Trinkwasserrecht, Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht – und erzeugt Folgekosten, die den Anschaffungspreis über die Nutzungsdauer regelmäßig übersteigen. Genau hier liegt der größte Stolperstein: Wer nur das Gerät ausschreibt, kauft ein Betriebsmodell mit.
Welche Leistungen umfasst die Beschaffung von Wassersprudlern?
Wassersprudler versetzen Trinkwasser mit Kohlenstoffdioxid (Karbonisierung) und geben es als Getränk aus. Die Bandbreite reicht vom Tischgerät mit auswechselbarer CO₂-Kartusche über Untertischanlagen mit Zapfarmatur bis zum Standgerät im Publikumsbereich. Der Auftragsgegenstand umfasst typischerweise die Lieferung einschließlich Zubehör, die Aufstellung beziehungsweise den Anschluss an die Trinkwasserinstallation, Inbetriebnahme und Einweisung, die Betriebsdokumentation sowie – je nach Modell – Erstbestückung mit CO₂ und Filtern und die laufende Hygienewartung.
Vergaberechtlich entscheidend ist die Einordnung: Ein reiner Gerätekauf ist ein Lieferauftrag. Sobald Wartung, CO₂-Belieferung und Störungsbeseitigung über mehrere Jahre hinzutreten, entsteht ein gemischter Auftrag, dessen Zuordnung sich nach dem Hauptgegenstand richtet (§ 110 Abs. 1 GWB).
Welche typischen Bedarfssituationen sind denkbar?
Vier Grundkonstellationen sind zu unterscheiden: die Ausstattung einzelner Teeküchen im Bestand, die Erstausstattung eines Neubaus, die Ablösung von Flaschenwasserlieferungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie und die Versorgung stark frequentierter Publikumsbereiche wie Bürgerbüros, Schulen oder Kantinen. Sie unterscheiden sich weniger im Gerät als in Nutzungsintensität, Hygieneaufwand und Betreiberverantwortung – und damit in der sinnvollen Vertragsform.
Welche gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben gelten?
Leitungsgebundene Geräte greifen in die Trinkwasserinstallation ein. Es gelten die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Fassung vom 20. Juni 2023 sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN EN 1717 und DIN 1988-100 zur Sicherung gegen Rückfließen. Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser müssen den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen; hierfür genügt nach Auskunft des UBA eine Konformitätserklärung des Herstellers, eine gesonderte Zertifizierungspflicht besteht nicht.
Weil das Gerät aus dem Rohprodukt Leitungswasser ein Lebensmittel herstellt, greift zusätzlich das Lebensmittelrecht, namentlich die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Aus Arbeitsschutzsicht sind Wasseranlagen zum Ausschank von karbonisiertem Wasser Getränkeschankanlagen. Maßgeblich sind die DGUV Regel 110-007 sowie die Fachbereichsinformation FBNG-022 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zentrale Gefährdung ist die Erstickungsgefahr durch unkontrolliert austretendes CO₂; für ortsbewegliche Druckgasflaschen gilt die TRBS 3145/TRGS 745 mit Kennzeichnungs-, Lüftungs- und Unterweisungspflichten. Reinigung und Desinfektion sind nach Herstellervorgabe durchzuführen; fehlen solche Vorgaben, nennt die DGUV ein Intervall von 90 bis 180 Tagen in Anlehnung an DIN 6650-6.
Stehen im laufenden Haushaltsjahr Neuerungen an?
Ja. Das Vergabebeschleunigungsgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 137) ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Für Bagatell- und Kleinbeschaffungen ist vor allem die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer relevant, ebenso die Anhebung der Abfragepflichten bei Wettbewerbsregister und Vergabestatistik auf denselben Betrag. Die Erläuterung im cosinex Blog weist zu Recht darauf hin, dass die Wertgrenze über eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung wirkt – für Länder und Kommunen kommt es weiterhin auf das jeweilige Landesrecht und die kommunalen Vergabeordnungen an. Prüfen Sie daher vor jeder Direktvergabe Ihre landesrechtliche Wertgrenze. Eine Neufassung der UVgO ist angekündigt, aber noch nicht in Kraft.
Kommt eine Mischausschreibung in Betracht?
Ja, und zwar regelmäßig. Bei Untertisch- und Standgeräten treten Installations- und Wartungsleistungen hinzu; berührt der Anschluss die Gebäudetechnik erheblich, können sogar Bauleistungen betroffen sein. Trennen Sie die Anteile in eigene Positionen, weisen Sie den geschätzten Wertanteil je Leistungsteil aus und bestimmen Sie den Hauptgegenstand nachvollziehbar im Vergabevermerk. Nur so ist später begründbar, warum Sie VgV, UVgO oder VOB/A angewendet haben.
Welche Beschaffungstrends haben sich etabliert?
Drei Entwicklungen prägen den Markt: die Ablösung von Flaschenwasser durch leitungsgebundene Lösungen, weil Transport, Lagerung und Leergutlogistik entfallen; die Verbreitung von Festwassergeräten in frequentierten Bereichen, weil sie das Handling von CO₂-Flaschen reduzieren; und die Verschiebung der Vertragsform hin zu Miet- und Full-Service-Modellen mit garantierten Hygieneintervallen. Parallel gewinnen Lebenszykluskosten und Reparierbarkeit als Wertungsgrößen an Gewicht.
CPV-Codes
42968100-0 (Getränkeautomaten) als Hauptgegenstand für Geräte zur Ausgabe und Karbonisierung von Trinkwasser; ergänzend 51000000-9 (Installation, außer Software) für den Festwasseranschluss und 50000000-5 (Reparatur- und Wartungsdienste) für Hygienewartung, Störungsbeseitigung und Verbrauchsmateriallogistik. Transferlogik: Für Wassersprudler existiert kein eigener CPV-Code. Die Nomenklatur nach Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 kennt nur die übergeordnete Kategorie der Getränkeautomaten; 42968100-0 hat sich in der deutschen Vergabepraxis für leitungsgebundene Trinkwasserspender durchgesetzt. Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie die Belieferung mit CO₂ als eigenes Los ausschreiben – dann ist ein ergänzender Code aus der Gruppe der Industriegase zu recherchieren.
1. Auftragsgegenstand
Dieses Kapitel grenzt ab, was Sie tatsächlich beschaffen, was bewusst außen vor bleibt und welche Beschaffungsvarianten zur Auswahl stehen. Eine präzise Abgrenzung ist die Voraussetzung dafür, dass Angebote vergleichbar sind.
Leistungsumfang
Beschreiben Sie den Auftragsgegenstand funktional in vier Blöcken: die Hardware mit Anzahl und Typ der Geräte je Standort samt Zubehör; die Bereitstellung mit Anlieferung bis zur Verwendungsstelle, Anschluss an Trinkwasser- und Elektroinstallation einschließlich Sicherungseinrichtung, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme; Einweisung und Dokumentation mit Kurzschulung, deutschsprachiger
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