Tourist-Information, Standortmarketing und Events

Leistungen vergeben und steuern

Betroffene Themenfelder
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

Verbandsgemeinde Südeifel - Tourist-Information der Zukunft (2026)

LeistungsverzeichnisBewertungskriterien

Felsenland Südeifel Tourismus GmbH - Virtuelle Touristinformation - KI-basierte Gästeberatung (2026)

Leistungsbeschreibung

Landkreis Sankt Wendel - Touristische Inszenierung von fünf Premiumwanderwegen im Landkreis Sankt Wendel (2026)

Leistungsbeschreibung

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Veröffentlicht am 23.10.2026 von Redaktion GovMind
Fachliche Leitung: Dr. Stefan Krusenbaum

Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien
    3.1 Fachliche Wertungskriterien
    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

Tourist-Informationen werden zunehmend im Paket mit Standortmarketing und Veranstaltungen vergeben. Welche Organisationsmodelle zur Wahl stehen, welche Mindestanforderungen in die Leistungsbeschreibung gehören und wie Sie Qualität bewertbar machen, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Einleitung

Die Tourist-Information ist für viele Kommunen längst mehr als ein Auskunftsschalter. Sie ist Anlaufstelle für Gäste, Pflegestelle für touristische Daten, Veranstaltungsbüro und Aushängeschild des Standorts. Entsprechend breit fällt der Beschaffungsgegenstand aus: Betrieb der Informationsstelle, Destinations- und Standortmarketing, Veranstaltungen sowie Pflege der touristischen Daten und Vertriebskanäle.

Typische Bedarfssituationen sind der Auslauf eines Betreibervertrags, die Neuordnung der Tourismusorganisation nach einem Gremienbeschluss, die Zusammenlegung mehrerer Standorte zu einer regionalen Organisation oder der Wunsch, Kampagnen und Veranstaltungen extern zu vergeben, während der Grundbetrieb in kommunaler Hand bleibt. Allen gemeinsam ist die Frage, ob die Leistung ausgeschrieben, einer eigenen Gesellschaft übertragen oder als Konzession vergeben wird. Diese Entscheidung fällt vor der Leistungsbeschreibung.

Rechtlich handelt es sich um Dienstleistungsaufträge nach GWB und VgV oberhalb und nach UVgO beziehungsweise Landesrecht unterhalb der EU-Schwellenwerte. Zwei Besonderheiten sind hier wichtig. Zum einen wurde § 108 GWB, der die vergaberechtsfreie Beauftragung einer kontrollierten Gesellschaft regelt, zum 1. Juli 2026 durch das Vergabebeschleunigungsgesetz geändert, wie die Normendatenbank im cosinex Blog ausweist. Zum anderen fällt ein Teil der hier gebündelten Leistungen unter das Sonderregime für soziale und andere besondere Dienstleistungen mit seinem unverändert bei 750.000 € liegenden Schwellenwert.

Welche Leistungsteile dazuzählen, entscheidet Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU über die CPV-Codes. Erfasst sind neben Beherbergung und Gastronomie auch die Veranstaltungsorganisation einschließlich Kultur- und Festivalveranstaltungen (79950000-8 bis 79956000-0), Bildungsangebote (80000000-4 bis 80660000-8), etwa Umweltbildung oder geführte Touren von Rangerinnen und Rangern in Naturparks, sowie Freizeit-, Kultur- und Sportdienste (92000000-1 bis 92700000-8) und Leistungen sonstiger Organisationen und Vereine (98130000-3), unter die Heimat- und Brauchtumspflege fallen kann. Der Betrieb der Tourist-Information und das Marketing zählen dagegen nicht dazu. Bei einem gemischten Auftrag entscheidet nach § 110 GWB der Hauptgegenstand darüber, ob 216.000 € oder 750.000 € gelten. Barrierefreie und inklusive Angebote bilden keine eigene Kategorie des Anhangs XIV, sie sind Anforderung an jede dieser Leistungen.

Eine Mischausschreibung ist hier der Regelfall. Neben der Dienstleistung stehen häufig Lieferleistungen wie die Ausstattung der Informationsstelle, Lizenzen für ein Buchungs- oder Redaktionssystem oder Druckerzeugnisse, bei einem Umbau zusätzlich eine Bauleistung. Maßgeblich für das anzuwendende Recht ist nach § 110 GWB der Hauptgegenstand des Auftrags. Beschreiben Sie die Anteile deshalb getrennt und weisen Sie sie im Preisblatt gesondert aus.

Drei Entwicklungen lassen sich beobachten. Erstens werden Betrieb, Marketing und Veranstaltungen zunehmend als zusammenhängendes Leistungsbild ausgeschrieben, wie die europaweite Vergabe des Betriebs der Tourist-Information durch die Stadt Schleswig zeigt. Zweitens gewinnt die Pflege touristischer Daten nach offenen Standards an Bedeutung, seit Länder und Bund zentrale Datenplattformen aufgebaut haben. Drittens verbinden Kommunen die Übertragung des Grundbetriebs auf eine eigene Gesellschaft mit Rahmenvereinbarungen für Agentur- und Veranstaltungsleistungen.

Relevante CPV-Codes

  • 63513000-8 Touristeninformationsdienste
  • 63514000-5 Fremdenführerdienste
  • 79342000-3 Marketing
  • 79416000-3 Öffentlichkeitsarbeit
  • 79952000-2 Veranstaltungen
  • 79950000-8 Organisation von Ausstellungen, Messen und Kongressen

Der Code 63513000-8 ist der Hauptcode, wenn der Betrieb der Informationsstelle den Schwerpunkt bildet. Er erreicht Tourismusorganisationen, Destinationsmanagement-Dienstleister und regionale Betreibergesellschaften. Steht das Standortmarketing im Vordergrund, führen 79342000-3 und 79416000-3 zu Werbe- und Digitalagenturen, die den Betrieb einer Informationsstelle häufig nicht abdecken. Die Codes 79952000-2 und 79950000-8 sprechen Eventagenturen und Messedienstleister an, 63514000-5 Anbieter von Gästeführungen. Führen Sie die Codes aller mitvergebenen Leistungsteile als zusätzliche Codes mit, und ordnen Sie bei einer Losvergabe jedem Los den Code seines Schwerpunkts zu.

 

1. Auftragsgegenstand

Dieses Kapitel grenzt ab, welche Leistungen zum Auftrag gehören und welche Zuschnitte zur Auswahl stehen. Die Abgrenzung entscheidet darüber, welche Unternehmen sich bewerben.

Betrieb der Informationsstelle: Dazu zählen die Beratung der Gäste vor Ort, die Besetzung mit qualifiziertem Personal während festgelegter Öffnungszeiten, die Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen, die Ausgabe von Informationsmaterial sowie die Weiterleitung von Anfragen an örtliche Leistungsträger. Die Stadt Schleswig hat diesen Baustein mit der touristischen Vermarktung und der Öffentlichkeitsarbeit

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