Signalampelanlagen beschaffen
Leistungsbeschreibung, Mindestanforderungen und Wertung
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, NL Itzehoe - Lichtsignalanlage (2026)
LeistungsverzeichnisStadt Essen - Neubau LSA-Technik, Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage (2026)
Leistungsbeschreibung
Inhalt
- Auftragsgegenstand
- Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung
2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung
2.2 Zusätzliche Funktionen - Wertungskriterien
3.1 Fachliche Wertungskriterien
3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien - Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
- Fazit und Best Practices
Einleitung
Wer eine Signalampelanlage beschafft, kauft fast nie nur eine Ampel. Der Auftragsgegenstand bündelt in der Regel Planung, Verkehrstechnik, Steuerungssoftware, Tiefbau, Montage, Inbetriebnahme und einen mehrjährigen Betrieb. Fachsprachlich handelt es sich um eine Lichtsignalanlage, abgekürzt LSA, laut technischen Normen um eine Straßenverkehrs-Signalanlage, abgekürzt SVA. Die Straßenverkehrs-Ordnung wiederum spricht von Wechsellichtzeichen nach § 37 StVO. Für die Bekanntmachung ist das kein Nebenaspekt, denn Unternehmen suchen unter allen drei Begriffen. Nennen Sie deshalb sowohl die umgangssprachliche als auch die fachliche Bezeichnung im Titel und in der Kurzbeschreibung.
Die Bedarfssituationen unterscheiden sich stark. An einem Ende steht der Neubau eines signalisierten Knotenpunkts, am anderen der Austausch einzelner Signalgeber. Dazwischen liegen die Erneuerung eines Steuergeräts im Bestand, die Nachrüstung von Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen, die Ertüchtigung für die Bevorrechtigung von Bussen und Bahnen, der Rahmenvertrag über Wartung und Entstörung sowie die befristete Signalisierung an einer Arbeitsstelle.
Fachlich maßgeblich sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen in der Ausgabe 2015. Sie regeln den Entwurf des Signalprogramms, die Steuerungsverfahren, die technische Ausführung sowie Abnahme und Betrieb. Für den Bereich der Bundesfernstraßen hat das zuständige Bundesministerium sie mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2015 eingeführt, die Länder haben sie durch eigene Erlasse übernommen. Prüfen Sie deshalb, welcher Einführungserlass für Ihre Straßenbaulast gilt. Hinzu kommt ein Normenpaket aus DIN EN 12675 für die Steuergeräte, DIN EN 50556 für den elektrotechnischen Teil, DIN EN 12368 für die Signalleuchten und DIN 32981 für taktile und akustische Zusatzeinrichtungen.
Im laufenden Haushaltsjahr sind zwei Neuerungen zu beachten. Erstens gilt seit dem 6. Dezember 2025 das novellierte Recht der Informationssicherheit, das das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes bekannt gegeben hat. Ob Ihre Verkehrssteuerung davon erfasst wird, hängt von der Einstufung Ihrer Einrichtung ab und ist vor der Bekanntmachung zu klären. Zweitens hat der Bund den Rechtsrahmen für intelligente Verkehrssysteme und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt mit dem Gesetz vom 20. Mai 2026 neu gefasst. Das betrifft Sie dann, wenn die Anlage Signaldaten nach außen liefern soll.
Fast jede LSA-Vergabe ist eine Mischausschreibung. Steuergerät, Software und Sensorik sind Liefer- und Dienstleistungen, Fundamente, Kabelgräben und Mastmontage sind Bauleistungen. Für die Zuordnung kommt es nach § 110 Abs. 1 GWB auf den Hauptgegenstand an. Wie weit die Einschätzungen dabei auseinandergehen können, zeigt der cosinex-Beitrag zu der Frage, ob Bau- oder Lieferleistung den Schwerpunkt bildet. Bei einem Parkleitsystem mit einem Bauanteil von knapp der Hälfte des Auftragswerts stellte der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts auf die prägende Leistung ab und nicht auf die Wertanteile. Beschreiben Sie die Leistungsanteile deshalb getrennt und begründen Sie den Schwerpunkt im Vergabevermerk, bevor Sie das Regelwerk wählen.
Durchgesetzt haben sich vier Ansätze: die funktionale Beschreibung des Steuerungsziels statt einer Produktvorgabe, offene Schnittstellen zur Zentrale, eine stärkere Gewichtung von Verfügbarkeit und Entstörung sowie die Betrachtung der Kosten über den gesamten Lebenszyklus.
Im Zuge moderner Smart-City-Strategien wandelt sich die klassische Ampel von einer starren, zeitgesteuerten Signalanlage zu einem hochdynamischen, sensorbasierten Netzelement. Ein prominentes Anwendungsbeispiel hierfür ist die adaptive Grünzeitoptimierung: Nähert sich ein Fahrzeug einer Kreuzung, schaltet die Anlage automatisch auf Grün um – vorausgesetzt, der querende Verkehrsraum ist frei. Diese Form der bedarfsorientierten Steuerung minimiert Wartezeiten, reduziert verkehrsbedingte Emissionen und optimiert den Verkehrsfluss in Echtzeit. Aus vergaberechtlicher Sicht zieht dies einen Mischauftrag nach sich, da verstärkt IT-Systemkomponenten und Funktionalitäten als Leistungsbestandteile neben die klassische Errichtung hinzutreten.
In diesem Zusammenhang kann auch der Austausch bzw. die Erweiterung einer bestehenden Ampelanlage um solche Logiken sein.
Relevante CPV-Codes
34996100-6 Ampeln
35262000-8 Signalanlagen zur Verkehrssteuerung an Kreuzungen
45316212-4 Installation von Verkehrsampeln
45316210-0 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen
50232200-2 Wartung von Verkehrsampelanlagen
Die Auswahl folgt dem Leistungsschwerpunkt. 34996100-6 und 35262000-8 erreichen die Hersteller der Verkehrstechnik, also Steuergeräte, Signalgeber und Software. Die Codes der Gruppe 45316 sprechen Signalbau- und Elektrounternehmen an, die Masten setzen, Kabel ziehen und die Anlage errichten, wobei 45316210-0 zusätzlich die Anbieter von Detektionstechnik erfasst. 50232200-2 erreicht Serviceunternehmen für Wartung und Entstörung, die häufig weder produzieren noch bauen. Führen Sie bei einer Vergabe aus einer Hand mehrere Codes mit, weil sonst ganze Bietergruppen die Bekanntmachung nicht in ihrem Suchprofil erhalten.
Auch die Einordnung ob, die VOB oder die VgV die anzuwendene Vorschrift ist, folgt dem Leistungsschwerpunkt:
Eine Ampelausschreibung fällt unter die VOB (bzw. VOB/A), wenn die Installation untrennbar mit substanziellen Bauarbeiten verbunden ist. Dazu zählen z.B. die Errichtung von Masten mit festem Fundament und/oder die Verlegung von Erdkabeln im Straßenraum. Wenn der überwiegende Teil der kalkulatorischen Kosten und der vertraglichen Hauptpflichten auf die bauliche und, im Sinne von DIN 1960/VOB, erdbewegende oder anlagentechnische Montage vor Ort entfällt, gilt die VOB.
Die Ausschreibung fällt hingegen unter die VgV (bzw. bei Unterschwellenvergaben unter die UVgO), wenn der Liefer- oder Dienstleistungsanteil dominiert. Die kann der Fall sein, wenn eine reine Systembeschaffung, wie z. B. der Austausch oder die Lieferung von Steuerungssoftware, Controllern oder LED-Signalgebern ohne nennenswerte bauliche Eingriffe vorliegt. Steht also die verkehrstechnische Programmierung, die Vernetzung oder die bloße Aufsatzmontage auf bestehende Masten im Vordergrund, handelt es sich um eine funktionale Leistung. Bei gemischten Aufträgen gilt das wertmäßige und prägende Übergewicht.
1. Auftragsgegenstand
Dieses Kapitel grenzt ab, welche Leistungen zu einer Signalampelanlage gehören, was ausdrücklich außen vor bleibt und welche Vergabevarianten zur Auswahl stehen. Eine saubere Abgrenzung entscheidet später darüber, ob Angebote vergleichbar sind.
Leistungsumfang
Bestandsaufnahme und Planung: Dazu zählen Ortsbegehung, Aufnahme der vorhandenen Kabel- und Leitungslage, das verkehrstechnische Konzept mit Signalzeitenplänen für alle Verkehrsarten sowie die Ausführungs- und Montageplanung einschließlich Bauablauf. Legen Sie fest, ob Sie diese Leistung mitvergeben oder selbst beistellen, weil davon die Verantwortung für
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