Wartung und Instandhaltung von Netzersatzanlagen und USV-Anlagen

Notstrom im Facility Management rechtssicher ausschreiben – von Probeläufen unter Last über das Kraftstoffmanagement bis zur Wertung

Betroffene Themenfelder
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

Zentraldienst Polizei Brandenburg - Beschaffung von 33 Brennstoffzellensystemen als Netzersatzanlagen für den BOSDigitalfunk des Landes Brandenburg (2026)

Leistungsbeschreibung

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Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung

    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung

    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien

    3.1 Fachliche Wertungskriterien

    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

 

Einleitung

Netzersatzanlagen und Anlagen zur unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) arbeiten im Ernstfall als Wirkkette. Die batteriegestützte USV überbrückt den Ausfall, bis das Aggregat angelaufen ist und die Last übernimmt. Nach der Empfehlung Ersatzstrom des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) liegt die Anlaufzeit eines Motoraggregats idealerweise im Sekundenbereich und höchstens bei 15 Sekunden. Wer die Wartung dieser Anlagen beschafft, kauft deshalb keine Einzelleistung an einem Gerät, sondern die dauerhafte Einsatzbereitschaft der gesamten Kette. Der Auftrag umfasst im Kern Inspektion und Wartung, Funktionsprüfungen unter Last, Störungsbeseitigung und kleinere Instandsetzungen, das Kraftstoff- und Batteriemanagement sowie die Dokumentation.

Im Mittelpunkt steht für Fach- und Vergabestellen die Betreiberverantwortung. Sie verbleibt beim Auftraggeber, auch wenn dieser die Arbeiten vergibt. Die AMEV-Empfehlung Ersatzstrom stellt heraus, dass Betreiberpflichten nur an fachlich geeignete Personen oder Unternehmen übertragen werden dürfen, eine Übertragung zu dokumentieren ist und der Betreiber deren Einhaltung regelmäßig kontrollieren muss. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Leistung so beschreiben, dass sie überprüfbar wird.

Typische Bedarfssituationen: Baurechtlich geforderte Sicherheitsstromversorgungen finden sich unter anderem in Schulen, Versammlungsstätten, Hochhäusern und medizinischen Einrichtungen. Besondere Sicherheitsanforderungen nennt die AMEV-Empfehlung außerdem für Feuerwehrhäuser, Rettungswachen, Polizeidienststellen, Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie Rechenzentren. Anlass einer Vergabe ist häufig das Ende der Gewährleistung nach der Errichtung, ein Mängelbericht aus der Sachverständigenprüfung oder die Neuordnung des technischen Facility Managements. Einen eigenen Zuschnitt verlangen Betreiber vieler kleiner, verteilter Standorte, etwa beim BOS-Digitalfunk, bei Wasserversorgern oder in Liegenschaftsportfolios.

Rechtliche und sicherheitstechnische Vorgaben: Sicherheitsstromversorgungen beruhen auf den Bauordnungen der Länder. Nach § 2 der Muster-Prüfverordnung lässt der Betreiber sie durch Prüfsachverständige vor der ersten Nutzung, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend innerhalb von drei Jahren prüfen. Die Länder weichen im Detail ab, Nordrhein-Westfalen (PrüfVO NRW, Stand 26.11.2024) etwa lässt für wiederkehrende Prüfungen Prüfabstände von drei bis zu sechs Jahren zu. Technisch maßgeblich sind DIN VDE 0100-560 (Ausgabe 2022-10) mit Bemessungsbetriebsdauer und höchstzulässiger Umschaltzeit je Sicherheitseinrichtung, DIN 6280-13 für Aggregate der Sicherheitsstromversorgung in Krankenhäusern und baulichen Anlagen für Menschenansammlungen sowie für USV-Anlagen DIN EN 62040-3, die Funktionsprinzip und Ausgangsqualität klassifiziert. Tankanlagen unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz und der AwSV. Seit dem 17. März 2026 gilt zudem das KRITIS-Dachgesetz. Es verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen nach § 13 KRITIS-DachG zu Resilienzmaßnahmen, zu denen ausdrücklich Vorkehrungen für die Notstromversorgung gehören.

Mischausschreibung: Die Wartung ist eine Dienstleistung. Ersatzteile, Batterien und Kraftstoff sind Lieferanteile, größere Instandsetzungen an fest eingebauten Anlagen können als Arbeiten an einem Bauwerk eine Bauleistung nach § 103 Abs. 3 GWB sein. Welches Regime gilt, richtet sich nach § 110 GWB nach dem Hauptgegenstand. Weisen Sie in der Leistungsbeschreibung jeden Anteil in einer eigenen Preisposition aus. Wie sich größere Lieferanteile in Lose fassen lassen, zeigt Kapitel 4.

Beschaffungstrends: Bund, Länder und die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS bauen im Rahmen der Netzhärtung die Notstromversorgung an über 3.800 Basisstationen auf mindestens 72 Stunden aus. Dieser Zeitraum geht laut BDBOS auf Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zurück. Damit rücken Kraftstoffqualität und Nachbetankung in den Mittelpunkt. Zugleich verbreiten sich Brennstoffzellenanlagen: Bayern hat 44 Basisstationen damit ausgestattet, Brandenburg setzt überwiegend Brennstoffzellensysteme ein. Wartung und Wasserstofflogistik ähneln dann eher einer mobilen Wasserstofftankstelle als einem Dieselaggregat. Die AMEV hat ihre Empfehlung 2024 außerdem um den Rat ergänzt, Probeläufe nicht nur bei Sicherheits-, sondern auch bei sonstigen Ersatzstromanlagen durchzuführen.

Relevante CPV-Codes

50532300 – Reparatur und Wartung von Generatoren

50532000 – Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen

50711000 – Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden

50514100 – Reparatur und Wartung von Tanks

09134200 – Dieselkraftstoff

Der Code 50532300 erreicht Aggregatehersteller und spezialisierte Servicebetriebe für Stromerzeuger und gehört bei jeder Netzersatzanlage an die erste Stelle. Mit 50532000 sprechen Sie Anbieter von USV-Anlagen und Batterieservice an, die sich selten unter dem Generatorcode finden. 50711000 erreicht Elektrobetriebe und Anbieter des technischen Facility Managements, die Wartungspakete für ganze Liegenschaften übernehmen. Führen Sie 50514100 mit, wenn Tankinspektion und Kraftstoffpflege zum Auftrag gehören, und 09134200 nur für ein eigenes Kraftstofflos.

 

1. Auftragsgegenstand

Dieses Kapitel grenzt ab, welche Leistungen zum Auftrag gehören und welche nicht, und zeigt die Vorarbeiten, ohne die sich der Leistungsumfang nicht beschreiben lässt.

Anlagenbestand: Grundlage jedes Angebots ist eine vollständige Bestandsliste. Nach dem AMEV-Vertragsmuster Instandhaltung enthält sie Art, Standort, Baujahr und technische Daten jeder Anlage so genau, dass der Leistungsgegenstand eindeutig bestimmt ist. Ergänzen Sie Hersteller, Leistung, Tankvolumen, Batterietyp und Einbaujahr

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