BOS-Digitalfunkgeräte

Was BDBOS und Land vorgeben, welche Mindestanforderungen gelten und wie Sie Funkgeräte für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz rechtssicher werten

Betroffenes Themenfeld
Leistungsbeschreibungen durchgeführter Vergaben

Stadt Münster - Abschluss eines Rahmenvertrags bis 2027 zur Lieferung von Digitalfunkgeräten und Zubehör (2025)

Leistungsverzeichnis

Stadt Paderborn - Beschaffung von TETRA-Digitalfunkgeräten (2025)

Leistungsverzeichnis

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Inhalt

Einleitung

  1. Auftragsgegenstand
  2. Mögliche Elemente einer Leistungsbeschreibung

    2.1 Kerninhalte der Leistungsbeschreibung

    2.2 Zusätzliche Funktionen
  3. Wertungskriterien

    3.1 Fachliche Wertungskriterien

    3.2 Nichtfachliche Wertungskriterien
  4. Größte Unterschiede bei den durchgeführten Vergaben
  5. Fazit und Best Practices

 

Einleitung

Wer Handfunkgeräte oder Fahrzeugfunkgeräte für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beschaffen soll, steht vor einer Frage, die bei kaum einem anderen Liefergegenstand so früh auftaucht: Muss die eigene Vergabestelle überhaupt ausschreiben – und was darf sie noch selbst festlegen? Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) überlässt die Beschaffung der Endgeräte den für die jeweilige Organisation zuständigen Beschaffungsstellen. Zugleich darf nur am Netz teilnehmen, was zertifiziert ist, und die Länder geben Programmierung, Sicherheitskarte und vielfach auch einen Rahmenvertrag vor.

Dieser Beitrag zeigt, wie Fach- und Vergabestellen diese Vorprägung in eine rechtssichere und wettbewerbsoffene Leistungsbeschreibung übersetzen. Gegenstand sind die Endgeräte selbst samt Zubehör und den Leistungen, die für einen betriebsbereiten Einsatz nötig sind.

Typische Bedarfssituationen

Die meisten Vergaben sind heute Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen. In Bayern etwa ist die Erstausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeug-, Hand- und Festfunkgeräten nach Angaben des BayernPortals weitestgehend abgeschlossen

Hinzu kommen Aufwuchsbedarfe: neue Einsatzfahrzeuge, etwa im Zuge einer Beschaffung von Löschfahrzeugen, zusätzliche Führungsfunktionen oder der Ausbau des Katastrophenschutzes. Die Bundesregierung plant nach einem Bericht im cosinex Blog bis 2029 zehn Milliarden Euro für den Zivil- und Katastrophenschutz. Sonderbedarfe entstehen bei explosionsgeschützten Geräten für Atemschutz- und Gefahrstoffeinsätze sowie bei ortsfesten Funkgeräten in Gerätehäusern und Führungsstellen. Schließlich treten neue Teilnehmer hinzu. Die Anerkennungsrichtlinie des Bundesinnenministeriums zählt dazu neben den öffentlichen Feuerwehren auch die von den Trägern der Notfallrettung beauftragten Leistungserbringer und im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.

Rechtliche und sicherheitstechnische Vorgaben

Für den Auftragsgegenstand gelten zwei Regelkreise nebeneinander. Der erste ist das Digitalfunkrecht. Welche Leistungsmerkmale ein Endgerät erfüllen muss und wie es zertifiziert wird, regeln nach Darstellung der BDBOS zur Zertifizierung das BDBOS-Gesetz (BDBOSG), die Zertifizierungsverordnung und die Interoperabilitätsrichtlinie. Die Interoperabilitätsprüfung führt eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Prüfstelle im Auftrag des Herstellers durch. Hinzu kommen Landesvorgaben: Die Berechtigungen jedes Geräts sind auf der BOS-Sicherheitskarte gespeichert, deren Rohlinge laut der Autorisierten Stelle Digitalfunk Rheinland-Pfalz vom BSI stammen und die das Land auf Bestellung der Träger ausstellt. Viele Länder arbeiten mit einer landeseinheitlichen Programmierung, in Nordrhein-Westfalen etwa mit der vom Institut der Feuerwehr NRW gepflegten Musterprogrammierung.

Der zweite Regelkreis ist das Vergaberecht. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Kommunen und anderen nicht zentralen öffentlichen Auftraggebern bei 216.000 Euro netto. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152, bekannt gemacht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Wert gilt für die Jahre 2026 und 2027 und ist bundesweit einheitlich. Oberhalb davon gelten das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV). Unterhalb richten sich Verfahren und Wertgrenzen nach Landesrecht und der jeweils eingeführten Unterschwellenvergabeordnung. Diese Wertgrenzen unterscheiden sich von Land zu Land.

Seit dem 1. Juli 2026 ist das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft. Für diesen Auftragsgegenstand sind zwei Änderungen besonders relevant. Der Losgrundsatz steht nach einer Übersicht der Kanzlei Oppenhoff nun in § 97a GWB und bleibt im Kern unverändert. Eignung und das Fehlen von Ausschlussgründen sollen nach § 122 Abs. 3 GWB grundsätzlich durch Eigenerklärungen nachgewiesen werden, wie Wolters Kluwer zusammenfasst. Für das laufende Haushaltsjahr zudem wichtig: Das bayerische Sonderförderprogramm Digitalfunk ist laut BayernPortal bis zum 31.12.2026 befristet, der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 31.12.2028 vorliegen.

Mischausschreibung

Die Beschaffung ist im Kern ein Lieferauftrag. Nach § 103 Abs. 2 GWB kann ein Lieferauftrag auch Nebenleistungen umfassen, etwa das Aufspielen der Programmierung, die Einweisung oder den Einbau in Fahrzeuge. Erhält der Fahrzeugeinbau ein erhebliches Gewicht, bestimmt sich das anzuwendende Recht nach § 110 GWB nach dem Hauptgegenstand. Beschreiben Sie Nebenleistungen in der Leistungsbeschreibung gesondert und fragen Sie sie im Preisblatt als eigene Positionen ab. Das erleichtert auch die Entscheidung über eine Losaufteilung.

Beschaffungstrends

Drei Entwicklungen lassen sich beobachten: die Standardisierung der Endgeräte über Organisationsgrenzen hinweg, die Bündelung von Beschaffungen auf Kreis- und Landesebene und der beginnende Übergang zu breitbandiger Einsatzkommunikation. Kapitel 4 ordnet diese Trends den Vergabemodellen zu.

Relevante CPV-Codes

32230000-4 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

32237000-3 Walkie-Talkies

32344210-1 Funkausrüstung

32352000-5 Antennen und Reflektoren

32352100-6 Teile für Funk- und Radaranlagen

Der Code 32230000-4 beschreibt den Kern des Auftrags am genauesten, denn jedes Handfunkgerät und jedes Fahrzeugfunkgerät ist ein Sender mit eingebautem Empfänger. Er erreicht Hersteller und spezialisierte Fachhändler für Behördenfunk. Führen Sie den breiteren Code 32344210-1 mit, weil viele Bieter ihre Suchprofile darauf ausrichten, und für Handfunkgeräte ergänzend 32237000-3. Die Codes 32352000-5 und 32352100-6 decken Antennen, Zubehör und Ersatzteile ab und sind vor allem bei Losen für Zubehör oder Fahrzeugeinbau sinnvoll.

 

1. Auftragsgegenstand

Dieses Kapitel grenzt ab, was zum Auftrag gehört und was Land oder Bund beistellen. Die Trennung ist hier besonders wichtig, weil ein Teil der Spezifikation außerhalb der Vergabestelle festgelegt wird.

Leistungsumfang

Endgeräte: Die BDBOS unterscheidet Handfunkgeräte (Handheld Radio Terminal, HRT), in Fahrzeuge eingebaute Funkgeräte (Mobile Radio Terminal, MRT) und fest verbaute Funkgeräte in Leitstellen und Dienstgebäuden (Fixed Radio Terminal, FRT). Legen Sie für jede Geräteklasse ein eigenes Mengengerüst fest, bei organisationsübergreifender Beschaffung zusätzlich getrennt nach Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

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